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Abgabenordnung | Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassen verlängert
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ist § 146a AO eingeführt worden, wonach ab dem die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem i. S. des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Mit seinem Schreiben v. hat das BMF nun die Frist verlängert. Zur Umsetzung der Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen mit Kassenfunktion) wird es danach nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtun...