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Gewerbesteuer | Hotelzimmermieten unterliegen bei Reiseveranstaltern nicht der Gewerbesteuerhinzurechnung
Der entschieden, dass Nutzungsentgelte, die Reiseveranstalter für Hotelzimmer und zugehörende unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter an die Hotelbetreiber entrichten und als Teile der von ihnen angebotenen Reiseleistungen vermarkten, nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG unterliegen.
Erhebliche Bedeutung hat das Urteil insbesondere für die Reisebranche. Es ist aber darüber hinaus von Belang, weil sich der BFH grds. zur Hinzurechnung der Nutzungsentgelte für Wirtschaftsgüter äußert, die ein Gewerbetreibender mehr oder weniger kurzzeitig mietet oder pachtet. Die Hinzurechnungsvorschrift greift ausdrücklich bei Miet- und Pachtzinsen für „Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“ ein, die im...