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BMF verlängert Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassen
[i] BStBK, Pressemitteilung 21/2019 v. 8.11.2019 Ab dem müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion (z. B. Registrierkassen) durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Das Problem: Bisher gibt es lediglich erste Prototypen der technischen Sicherheitseinrichtung, deren Zertifizierungsverfahren voraussichtlich erst Ende 2019 abgeschlossen sein wird. Eine flächendeckende Umsetzung ist für die Betriebe und Berater zeitlich bis Ende des Jahres nicht machbar. Die Bundessteuerberaterkammer setzte sich daher früh für eine Nichtbeanstandungsregelung ein, die das BMF nunmehr mit Schreiben vom ( NWB LAAAH-34462) veröffentlicht hat. Danach wird es nicht beanstandet, wenn die elektronischen Aufzeichnungssysteme bis zum noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
[i]NWB 41/2019 S. 2982Die Neuregelung im Kassengesetz dient der Sicherung von Kassensystemen vor Manipulationen. Damit soll eine verlässliche Grundlage für eine einheitliche Besteuerung geschaffen werden. Die zertifizierte technische Sicherungseinrichtung muss aus einem Sicherheitsmodu...