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Energetische Gebäudesanierung (§ 35c EStG-E) – Verordnungsentwurf
[i] BR-Drucks. 514/19 Nach § 35c EStG des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (BR-Drucks. 514/19; s. dazu Hörster, NWB 44/2019 S. 3202) sollen energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert werden. Dazu müssen die energetischen Einzelmaßnahmen bestimmte Mindestanforderungen einhalten.
[i]Hörster, NWB 44/2019 S. 3202Welche Mindestanforderungen das sind, ist durch eine Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden zu regeln (s. Verordnungsermächtigung in § 35c Abs. 7 EStG-E). Am hat das BMF einen Verordnungsentwurf (Diskussionsentwurf) veröffentlicht und an Ressorts, Länder und Verbände versandt.
[i] Verordnungsentwurf Die Mindestanforderungen in der Rechtsverordnung entsprechen maßgeblich den grundlegenden Anforderungen der Förderrichtlinien der noch zu konzipierenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bzw. den geltenden Förderbestimmungen der KfW. Dadurch soll Gleichlauf der steuerrechtlichen Förderung mit der investiven Förderung gewährleistet werden. Zudem wir...