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Bilanzierung | Reinvestitionsfrist für § 6b-Rücklage
Soll eine Rücklage nach § 6b EStG auf ein neu hergestelltes Gebäude übertragen werden, muss der Unternehmer mit der Herstellung des Gebäudes vor dem Schluss des vierten Jahres nach der Bildung der Rücklage beginnen. Für den Beginn ist zwar nicht zwingend die Stellung des Bauantrags erforderlich; bloße Vorbereitungshandlungen wie die Beauftragung eines Architekten genügen aber nicht.
Der Kläger [i]Frist für den Beginn endete am 30.6.2009 bilanzierte und hatte ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1.7. bis zum 30.6. Er hatte zum eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet, die er auf ein neu herzustellendes Gebäude übertragen wollte. Im Mai 2009 beauftragte er einen Architekten, der bis zum 66,5 Stunden für die Vor- und Entwurfsplanung abrechnete. Der Bauantrag wurde aber erst am gezeichnet und eine Woche später eingereicht. Ab de...