Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
Zwei Wochen nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt (BR-Drucks. 538/19 (neu) (Beschluss)).
Aus für den "gelben Schein"
Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den bisherigen Krankenschein aus Papier ab: Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Schnellerer Check-in im Hotel
Auch der Meldeschein bei Übernachtungen im Hotel ist nach dem Bundestagsbeschluss obsolet. Er musste bisher ausgefüllt, vom Gast persönlich unterschrieben und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Ersetzt wird er durch ein elektronisches Meldeverfahren.
Kürzere Aufbewahrung elektronischer Steuerunterlagen
Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird vereinfacht: Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
Weniger Umsatzsteuervoranmeldungen für Firmengründer
Daneben sieht das Gesetz zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor, unter anderem für Firmengründer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen; oder für Lohnsteuerhilfevereine, die Ehrenamtliche unterstützen (zu weiteren steuerlichen Maßnahmen wie bspw. der Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 22.000 € des Vorjahresumsatzes s. unseren Reform Radar zum BEG III).
Weniger Statistikpflichten
Zudem reduziert das Gesetz die Statistikpflichten. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren.
Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll größtenteils zum in Kraft treten.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. (il)
Fundstelle(n):
NWB UAAAH-34699