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NWB Nr. 46 vom Seite 3727 Fach 19 Seite 2397

Erstattung vorgerichtlicher Kosten

von Regierungsdirektor Günter Haurand, Bielefeld

Entstehungsgrund und Kostentragung

I. Problemstellung

Viele Rechtsstreitigkeiten - sei es zwischen Privatpersonen, sei es zwischen einem Bürger und einer Behörde - münden nicht in den Klageweg vor Gericht. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Der Streit kann vergleichsweise beigelegt werden, die Behörde gibt dem Bürger recht, indem sie eine beantragte Genehmigung letztlich doch erteilt, ein Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Im Rahmen eines solchen ”Vorfeld-Streits” entstehen vielfach erhebliche Kosten, insbesondere durch Einschaltung eines Rechtsanwalts oder durch Beauftragung eines Gutachters durch einen der Beteiligten. Das Ende eines solchen Streits kann somit einen neuen Streit hervorrufen, den um die Frage, wer diese Kosten letztlich zu tragen hat.

In der folgenden Darstellung wird unterschieden zwischen bürgerlich-rechtlichen (Ziff. II) und öffentlich-rechtlichen (Ziff. III) Streitigkeiten sowie dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einschließlich des Bußgeldverfahrens (Ziff. IV).

II. Bürgerlich-rechtlicher Streit

Bei zahlreichen Begebenheiten des täglichen Lebens kann sich für den einzelnen die Frage stellen, ob z. B. ein Ersatzanspruch bes...

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