Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen der Wohnungsunternehmen
Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an sog. Wohnungsunternehmen kann unter den Voraussetzungen des § 13b ErbStG (teilweise) steuerfrei erfolgen, wenn der Hauptzweck des Betriebs in der Vermietung von Wohnungen liegt, es sich um eigene Wohnungen des Betriebs handelt und die Erfüllung des Hauptzwecks der Wohnungsvermietung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 AO erfordert (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Erfordernis eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Die steuerliche Privilegierung eines Wohnungsunternehmens wird im Wesentlichen damit begründet, dass auch diese (vermögensverwaltenden) Unternehmen in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsplätze zur Verfügung stellen (BT-Drucks. 16/11107). Außerdem wird der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum als besonderer Gemeinwohlgrund herausgestellt (BT-Drucks. 18/8911).
[i]Bäuml, NWB 12/2018 S. 753Entgegen der vom BMF mit einem Nichtanwendungserlass versehenen Meinung des BFH, Wohnungsunternehmen seien wegen des vom Gesetzgeber angebrachten Hinweises auf § 14 AO ausschließlich qualitativ zu beurteilen (, BStBl 2018 II S. 358), hält die Steuerverwaltung weiterhin an ihrer typisierenden, auf Umfang und ...