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Vom Arbeits- zum Geschäftsführer-Dienstvertrag – und wieder zurück?
Das Streben nach Karriere zu koppeln mit sozialer Absicherung, wünscht sich der Arbeitnehmer, der zum Geschäftsführer aufsteigt. Erst nimmt er die Vorzüge der Beförderung, wie deutlich höheres Gehalt, Dienstwagen usw. gern entgegen. Doch kann er, wenn er aus diesem Amt abberufen und sein Dienstvertrag gekündigt wird, sich dann wieder auf sein früheres Arbeitsverhältnis berufen? Genießt er Kündigungsschutz, so dass er ab einer bestimmten Betriebsgröße nur bei sozialer Rechtfertigung wirksam gekündigt werden kann? Das Bundesarbeitsgericht (, NWB RAAAC-15832) hat dazu eine Regel aufgestellt, die von den Beteiligten gewollte Ausnahmen zulässt.
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Geschäftsführervertrag ohne ausdrückliche Regelung zum Arbeitsvertrag
[i]Vermutungsregel des BAG greift einDer Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH liegt eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführer-Dienstvertrag zu qualifizieren ist. Wird in diesem Vertrag keine Vereinbarung darüber getroffen, ob der bestehende Arbeitsvertrag aufgelöst wird oder nur während der Dauer des Dienstvertrags ruht und anschließend wieder aufleben soll, gilt ...