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Bearbeitung und Plausibilisierung des Eigenkapitals
KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 12
[i]Eggert, KMU-Jahresabschluss – Best Practice, Beitragsreihe, Übersicht über alle bisher erschienenen Teile unter NWB DAAAH-06968 Die Bearbeitung der Bilanzposition Eigenkapital ist im Einzelunternehmen mehr oder weniger nur eine rechnerische Angelegenheit. Dagegen sind bei Kapitalgesellschaften diverse rechtliche Vorgaben zu beachten, und im Fall von Personengesellschaften sind sogar Entscheidungen zu treffen, die eine ausreichende Kenntnis der Rechtsprechung erfordern. Aufgrund dieser Vielfältigkeit des Themas bietet Teil 12 der Reihe einen Überblick zur Bilanzierung des Eigenkapitals insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Kapitalgesellschaften
Das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital, den Kapital- und den Gewinnrücklagen sowie dem Gewinn-/Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Die Gewinnrücklagen sind weiter zu untergliedern. Jahresüberschuss und Gewinnvortrag können auch zum Bilanzgewinn zusammengefasst werden. Ist das Eigenkapital negativ, muss ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ am Schluss der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden.
Eigene Anteile gehören seit der Geltung des BilMoG ohne Zweifel zum Eigenkapital. Sie stellen keinen Vermögensgegenstand mehr dar, sondern ...