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(Neue) Möglichkeiten zur Ausübung des Krankenkassenwahlrechts
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3351Das seit 1996 existierende Recht auf freie Krankenkassenwahl für (fast) alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wurde mit dem Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte (BGBl 2001 I S. 1946) zum umgestaltet. Die seither – zwei – Varianten des Wahlrechts sind durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (, NWB FAAAG-97379) um eine dritte Möglichkeit erweitert worden. Anlass für den GKV-Spitzenverband, seine „Grundsätzlichen Hinweise“ dazu zu aktualisieren (Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge am in Berlin, NWB KAAAH-27784).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Kassenwahl ohne Kündigungshandlung und ohne Beachtung einer Bindungsfrist
[i]Beginn einer Pflicht- oder freiwilligen MitgliedschaftFür die einfachere der bisherigen Varianten, wonach eine Wahl allein aufgrund des Beginns einer Pflicht- oder freiwilligen Mitgliedschaft ausgeübt werden kann, ist erforderlich, dass es sich entweder um den erstmaligen Eintritt einer eigenen Mitgliedschaft handelt oder zwischen zwei Mitgliedschaften eine Unterbrechung von mindestens einem Tag besteht. Eine Prüfung, ob aufgrund von in der Vergangenheit bereits ausgeübten Wahlhandlungen noch Bin...