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Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge am 12. Juni 2019 in Berlin
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Top 1 | Krankenkassenwahlrecht; hier: Überarbeitung der Grundsätzlichen Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht | 5 |
Top 2 | Familienversicherung; hier: Grundsätzliche Hinweise zum Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen zur Familienversicherung | 7 |
Top 3 | Familienversicherung; hier: Grundsätzliche Hinweise zur Feststellung der Haushaltsaufnahme sowie des überwiegenden Unterhalts im Rahmen der Familienversicherung für Stief- und Enkelkinder | 9 |
Top 4 | Zeitliche Verzögerung der Anwendung eines veränderten Zusatzbeitragssatzes bei Renten und Versorgungsbezügen; hier: Fusionen von Krankenkassen | 11 |
Top 1 Krankenkassenwahlrecht; hier: Überarbeitung der Grundsätzlichen Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht
Sachverhalt:
Das , USK 2018–66, dargelegt, dass es zur Ausübung des Krankenkassenwahlrechts einer Kündigung durch den Versicherten jedenfalls in den Fällen nicht bedarf, in denen eine erneute Versicherungspflicht eintritt und die Mindestbindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist; dabei spielt es nach Auffassung des BSG keine Rolle, ob sich die erneute Versicherungsicht nahtlos an eine vorangegangene Mitgliedschaft an...