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NWB Nr. 28 vom Seite 2709 Fach 19 Seite 1899

Rechtsfragen um die Bürgschaft

von Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld

Es gehört zu den Binsenweisheiten, daß die Bürgschaft ein risikoreiches Rechtsgeschäft ist und daher die Eingehung einer solchen Verpflichtung nicht sorgfältig genug überlegt werden kann. Denn es liegt auf der Hand, daß die Gewinnung eines Bürgen regelmäßig nur dann verlangt oder angeboten wird, wenn der ”Hauptschuldner” nicht als besonders solvent eingeschätzt wird. Der Bürge ist dann von vornherein der Gefahr ausgesetzt, als Ersatzschuldner für die Hauptschuld herangezogen zu werden.

Dennoch werden Bürgschaftsverpflichtungen immer wieder eingegangen, zum Teil auf ”Druck” des Gläubigers - z. B. einer Bank -, zum Teil auf Bitte des Hauptschuldners, zu dem dann oft engere persönliche oder geschäftliche Beziehungen bestehen.

Nachfolgend sollen einige Grundfragen der Bürgschaft erläutert werden, um das Risiko des Bürgen hinreichend zu verdeutlichen. Nach einer überblickartigen Darstellung des Bürgschaftsvertrages (I.) wird das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen als Vertragspartner näher untersucht (II. und III.). Die Beziehungen zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner werden anschließend behandelt (IV.). Besondere Formen der Bürgs...

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