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Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege
Der Aufbau und Ausbau einer rechtsstaatlichen Justiz in den neuen Bundesländern ist eine der zentralen Aufgaben des Einigungsprozesses. Der Weg zu einer funktionierenden Rechtspflege in den neuen Ländern ist insbesondere durch die Hilfe der alten Länder mit Erfolg begonnen worden. Nach wie vor herrscht jedoch in der Justiz der neuen Länder großer Personalmangel, der dringend der Abhilfe bedarf. Die Justiz in den alten Ländern ist aber angesichts ihrer angespannten Geschäftslage nicht in der Lage, in dem erforderlichen Umfang personelle Reserven freizumachen und die unzureichende Personalsituation in den neuen Ländern aufzufangen.
Deshalb haben die Bundesländer schon 1991 den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vorgelegt (BT-Drs. 12/1217), der das Ziel verfolgte, die Verfahren der Zivil-, Straf-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit zu straffen und zu vereinfachen, um auf diesem Wege personelle Reserven freizumachen und Justizpersonal für die neuen Länder zu gewinnen. Inzwischen ist vom Bundestag das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege (im folgenden kurz: Gesetz) verabschiedet worden, das - teilweise zeitlich befristet - ...BGBl I S. 2109