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JStG 2019 und Betriebsveranstaltungen: Bundesrat fordert Gesetzesänderung
Der Bundesrat hat zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingehend Stellung genommen (BR-Drucks. 356/1/19). Diese S. 833Stellungnahme enthält auch eine Forderung zur Änderung der Lohnbesteuerung bei Betriebsveranstaltungen.
Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung lösen im geltenden Recht nur dann steuerpflichtigen Arbeitslohn aus, soweit der Freibetrag von 110 € überschritten wird oder wenn der jeweilige Mitarbeiter an mehr als zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr teilnimmt (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG und NWB YAAAF-06296).
Zur Anwendung der Freibetragsregelung muss der Arbeitgeber bislang Teilnehmerlisten über die Anwesenheit der Arbeitnehmer für die jeweiligen Betriebsveranstaltungen führen.
Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass der Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitnehmer auf die Anwendung des 110 €-Steuerfreibetrags zugunsten einer Lohnsteuerpauschalierung verzichten kann ( Wahlrecht). Zwar löst dies eine höhere Belastung des Arbeitgebers mit pauschaler Lohnsteuer aus. Als Ausgleich ...