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Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Folgende einkommensteuerrechtliche Neuerungen enthält der Gesetzentwurf:
Einführung einer neuen Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG-E). Die Steuerermäßigung soll für Baumaßnahmen zur Anwendung kommen, die nach dem begonnen und vor dem abgeschlossen werden. Es sollte im Einzelfall eine Verschiebung der Investition in eine begünstigte Baumaßnahme erwogen werden, um die neue Steuerermäßigung im Hinblick auf den zeitlichen Anwendungsbereich erlangen zu können.
Für die Veranlagungsjahre 2021 bis 2026 soll die Entfernungspauschale ab dem 21. vollen Entfernungskilometer auf 0,35 € erhöht werden.
Für die Zeiträume vom bis zum soll anstelle der Berücksichtigung der Entfernungspauschale i. H. von 0,35 € eine Mobilitätsprämie (§§ 101-109 EStG-E) wählbar sein. Hierdurch sollen auch Stpfl. entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug infolge der erhöhten Entfernungspauschale zu keiner entspr...