Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019
Es hat etwas gedauert, doch jetzt sind sie da: Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019! Der Bundesrat hat am 11. Oktober den Richtlinien ohne Änderung zugestimmt. Was zum Zeitpunkt der Drucklegung noch fehlte, ist die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt, so dass die Richtlinien in Kraft treten können. Nun da sie „in der Welt sind“, gilt es, die Richtlinien zu verstehen und anzuwenden. Daher stehen in dieser Ausgabe die wesentlichen Regelungen im Fokus.
Annette Höne gibt in ihrem Beitrag ab der einen Überblick über die wichtigsten Regelungen: Besonderheiten beim begünstigten Vermögen, Investitionsklausel, Wohnungsunternehmen – aber auch Themen wie z. B. Schuldenbegrenzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG und die Regelungen zu § 13d ErbStG sind einen Blick und häufig auch mehr wert. So beinhalten die Regelungen zu vermieteten Wohngrundstücken Verbesserungen zu den ErbStR 2011 im Zusammenhang mit seinerzeit noch § 13c ErbStG.
Luise Uhl-Ludäscher schaut in ihrem Beitrag mit der Brille des Praktikers auf die Richtlinien und gibt ab der einen ausführlichen Überblick über die für die Praxis relevantesten Regelungen. Sie geht insbesondere auf betriebliches Vermögen ein und zeigt u. a. auf, was bei den Behaltensregelungen des § 13a Abs. 6 ErbStG oder bei einer Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu beachten ist. Sie geht auf die Auswirkungen auf Gesellschafterdarlehen bei Personengesellschaften sowie den Verstoß gegen die Entnahmebegrenzung ein. Besonders wertvoll für den Praktiker sind dabei die zahlreichen Gestaltungshinweise, die Luise Uhl-Ludäscher zu einzelnen Punkten gibt.
P.S. Den Beitrag von Annette Höne aus dieser Ausgabe sowie einen kurzen ersten Überblick zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 haben wir bereits Mitte Oktober in der Datenbank und unserem Livefeed veröffentlicht und hierüber per E-Mail informiert. Falls Sie keine E-Mail bekommen haben, melden Sie sich gerne für diesen Service an: In der Datenbank gelangen Sie mit einem Klick auf Ihren Benutzernamen u. a. zu Ihrem Kundenkonto. Dort können Sie den Bezug des Newsletters verwalten. – Sie nutzen die Datenbank noch nicht? Wenden Sie sich gerne bei Fragen zur Freischaltung und Verteilung von Lizenzen an unseren Kundenservice unter: service@nwb.de.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 11/2019 Seite 361
SAAAH-33628