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BMF - IV B 2-S 2145-136/75 IV B 6-S 2334-44/75 BStBl 1975 I S. 922

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Bewirtungsaufwendungen und von Mehraufwendungen für Verpflegung

Bezug: a) Besprechung mit den Einkommensteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. bis 27. Juni 1975 (ESt V/75) - Punkt 6 der Tagesordnung - b) Besprechung mit den Lohnsteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder am 1./2. Juli 1975 (LSt V 75) - Punkt „Verschiedenes“ -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung mit den Einkommensteuerreferenten und den Lohnsteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu Zweifelsfragen, die sich im Zusammenhang mit den Vorschriften über die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Bewirtungsaufwendungen sowie von Mehraufwendungen für Verpflegung anläßlich von Geschäftsreisen und Dienstreisen ergeben haben, wie folgt Stellung:

1. Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

Nehmen an einer betrieblich veranlaßten Bewirtung von Geschäftsfreunden der Steuerpflichtige und/oder Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen teil, so handelt es sich bei den gesamten durch die Bewirtung verursachten Aufwendungen um Aufwendungen i. S. des § 4 Abs. 5 Ziff. 2 EStG, also auch bei dem auf den Steuerpflichtigen und/oder die Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen entfallenden Teil der Aufwendungen.

In dem amtlichen Vordruck nach § 4 Abs. 5 Ziff. 2 Satz 2 EStG sind alle Personen aufzuführen, die an der Bewirtung teilgenommen haben, auch der Steuerpflichtige und/oder seine Arbeitnehmer.

Bewirtungsaufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern, soweit sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung ...

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BMF v. 14.07.1975 - IV B 2-S 2145-136/75

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