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Das neue Übernahmerecht
I. Einleitung
Nach langjährigen Bemühungen ist mit dem Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WpÜG) v. (BGBl 2001 I S. 3822) eine Regelung zum Übernahmerecht auf Bundesebene erfolgt. Die Ursprünge der Regelungsversuche gehen bis in das Jahr 1974 zurück. Die Diskussion sowohl auf der EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten war dabei stets geprägt von unterschiedlichen regulatorischen Grundvorstellungen.
Eine Hauptrichtung ging von einem regulatorischen Minimalismus aus. Danach soll die Kontrolle über ein Unternehmen ein selbständiges wirtschaftliches Gut sein, für das ein eigener Markt besteht. Im höchsten Preis für die Kontrolle über das Unternehmen soll sich die beste Nutzungsmöglichkeit widerspiegeln. Somit kann nach dieser Auffassung über den Preisbildungsmechanismus eine optimale Allokation der im Unternehmen enthaltenen Ressourcen erreicht werden und tritt volkswirtschaftlich gesehen eine wohlfahrtssteigernde Wirkung durch Übernahmen ein. Die An- S. 1998hänger dieser Auffassung vertraten über die Jahre hinweg zu den einzelnen Fragestellungen im Bereich des Übernahmerechts stets Thesen, die möglichst geri...