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Grundzüge des Namensaktiengesetzes
I. Einführung
Mit dem Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (NaStRaG) wird die Modernisierung des deutschen Aktienrechts weiter vorangetrieben. So wird das Aktienrecht an den inzwischen erreichten technischen Standard und an die geänderten Kapitalmarktbedingungen angepasst. Das Gesetz sieht hierzu insbesondere Veränderungen im Bereich der Namensaktie vor. Diese wurde bisher kaum genutzt, weil mit ihr regelmäßig höhere Kosten verbunden waren. Dabei bietet die Namensaktie für Gesellschaften den Vorteil, dass ein besserer Informationsstand über den Gesellschafterkreis besteht und so ein professionelles Investorrelationship-Management betrieben werden kann.
Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz von moderner Kommunikationstechnik bei der Abwicklung von Hauptversammlungen zu ermöglichen. Hierzu wurden Formerfordernisse gelockert und auch elektronische Formen eingeführt. Dies bedeutet, dass Aktiengesellschaften zukünftig auch ihre Bekanntmachungen über elektronische Medien durchführen und in weiteren Bereichen entsprechende EDV-Technologien ebenfalls einsetzen können.
II. Übersicht über die Änderungen
Die erste ...