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Die Offene Handelsgesellschaft
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Inhaltsübersicht I. Grundlagen II. Allgemeines III. Entstehung der OHG IV. Firma und Handelsregisteranmeldung V. Das Innenrecht der OHG VI. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft gegenüber Dritten VII. Beendigung der OHG VIII. Zwangsvollstreckung, Insolvenz IX. Umwandlung der OHG |
I. Grundlagen
Nach § 105 Abs. 1 HGB ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Nicht in der vorstehenden Definition erwähnt, aber aus der beschränkten und unbeschränkten Haftung der Gesellschafter ableitbar ist die Einordnung der OHG in die Gruppe der Personengesellschaften. Zu diesen zählen neben der OHG die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Partnerschaftsgesellschaft.
Von der GbR kann sich die OHG sowohl durch den Gesellschaftszweck als auch die Eintragung im Handelsregister unterscheiden. Während die GbR zu jedem zulässigen Zweck errichtet werden kann, muss der Zwec...