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Steuerrecht | Keine vGA bei Darlehen an Mehrheitsgesellschafterin der Muttergesellschaft
Die Darlehensgewährung einer GmbH an die Mehrheitsgesellschafterin der Muttergesellschaft führt trotz langer Laufzeit und fehlender Besicherung nicht zum Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei der Muttergesellschaft, wenn die Darlehensnehmerin im Zeitpunkt der Darlehensgewährung zahlungsfähig ist, das Darlehen zunächst getilgt wird und im Übrigen keine Anhaltspunkte gegen die fehlende Ernsthaftigkeit des Darlehensvertrags bestehen.
Dies [i]vGA erfordert Vermögensminderung gilt auch dann, wenn die Darlehensnehmerin später in finanzielle Schwierigkeiten gerät, die Darlehensforderung aber nicht durch eine Teilwertabschreibung gemindert wird. Es fehlt dann jedenfalls an einer Vermögensminderung, die für eine vGA erforderlich ist.
Die [i]Fehlende Besicherung und Laufzeit von ca. 40 Jahren Klägerin war eine GmbH, die an der Y-GmbH zu 100 % beteiligt war. Meh...