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Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999
Art. 5 des StBereinG 1999 enthält Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes meist nur redaktioneller oder klarstellender Art, aber auch einige Neuregelungen mit materiellem Gewicht. Sämtliche Änderungen werden in den nachstehenden Ausführungen dargestellt.
I. Steuerliche Rückwirkung beim (Betriebs-)Vermögen (§ 2 Abs. 3 UmwStG)
Wird der steuerliche Übertragungsstichtag bei einer Umwandlung in die Vergangenheit zurückverlegt, so wirkt sich dies auf die Höhe des Einkommens und des Vermögens ab dem Umwandlungsstichtag aus. Weil das Vermögen nicht nur für die Gewinnermittlung nach Bestandsvergleich von Bedeutung ist, sondern in der Vergangenheit auch für die Vermögensteuer und die Gewerbekapitalsteuer Auswirkungen hatte, enthielt § 2 Abs. 3 UmwStG eine Korrekturvorschrift zur Vermeidung der Doppelerfassung derselben Vermögensgegenstände. Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, die Gewerbekapitalsteuer ist seit 1998 abgeschafft. Die Vorschrift des § 2 Abs. 3 UmwStG war aus diesem Grund gegenstandslos geworden und konnte aufgehoben werden. Nach § 27 Abs. 2a UmwStG ist die Vorschrift letztmals auf den Umwandlungsstichtag anzuwenden.
II. Rechtsnachfolge beim Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft (§ 4 Abs. 2 UmwStG)
Wird eine Kapitalgesells...