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Der Formwechsel einer GmbH in eine kleine Aktiengesellschaft
I. Einleitung
Mit der Deregulierung des Aktienrechts hat der Gesetzgeber im Jahre 1994 die Attraktivität der AG für den Mittelstand wesentlich gesteigert (s. Burhoff a. a. O.). Weitere Weichenstellungen erfolgten im Jahre 1998 in Form des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (StückAG). Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen geht mit einem Imagegewinn der Aktie in der Gesellschaft bei gleichzeitigem Imageverlust der GmbH einher. Der Berater der mittelständischen GmbH ist gefordert, dem Mandanten den Weg in die kleine AG aufzuzeigen und ihn auf diesem Weg zu begleiten. Wesentliche Fragestellungen und Aufgaben, die insbesondere an den Steuerberater in diesem Zusammenhang herangetragen werden, sollen im folgenden erläutert werden.
II. Wesentliche Rechtsverhältnisse der kleinen AG
1. Mindestbestandteile der Satzung
Die Satzung stellt die vertragliche Basis der AG dar; sie muß, wie auch bereits die Satzung der GmbH, durch notarielle Beurkundung festgestellt werden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 AktG).
Die Mindestbestandteile einer GmbH-Satzung sind in § 3 Abs. 1 Nr. 1-4 GmbHG festgelegt. ...