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Teilwertabschreibung auf Fertigerzeugnisse nach retrograder Methode
FG Münster bestätigt BFH-Rechtsprechung zum Teilwertbegriff
Handels- wie steuerrechtlich ist im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten eine Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden vorzunehmen und zu ermitteln, ob und inwieweit der (Vergleichs-)Wert zum Bilanzstichtag vom jeweiligen Buchwert abweicht. Mit Urteil vom - 13 K 444/16 K,G,F hat das FG Münster das konkrete Vorgehen eines Unternehmens bei der steuerlichen Bewertung seiner fertigen Erzeugnisse und Waren nach der retrograden Methode beleuchtet und ist dabei auch umfassend auf die bisherige BFH-Rechtsprechung eingegangen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Im Ergebnis hat das FG Münster die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Ermittlung des Teilwerts bei absatzorientierter Bewertung von Gegenständen des Umlaufvermögens entwickelte Vorgehensweise angewandt und bestätigt. Insoweit kann auch auf die diesbezügliche Richtlinie R 6.8 Abs. 2 EStR sowie auf die einschlägigen Urteile und Literatur verwiesen werden.
Aufgrund der Komplexität sind aber als wertvolle Erinnerung und Bestätigung der Rechtslage folgende wesentlichen Praxishinweise ableitbar:
Die handels- und steuerrechtlichen Bewertungsmethoden unterscheiden sich und können – insbesondere bei hohen unternehmensindividuellen ...