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StuB 20/2019 S. 804

Arbeitslosengeld: Rückwirkende Erbringung von Leistungen

Für den Umfang der rückwirkenden Korrektur rechtswidriger Verwaltungsakte ist nicht entscheidend, ob die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine höchstrichterliche Rechtsprechung akzeptiert (, Terminbericht 43/19).

Praxishinweise

Die Arbeitnehmerin, die Arbeitslosengeld vom 1.6.- begehrt, schloss mit ihrer Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung. Danach arbeitete sie ab November 2006 bis Ende Mai 2013 mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden. Anschließend war sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses im Mai 2017 von der Arbeitsleistung freigestellt. Nach Arbeitslosmeldung mit Wirkung zum bewilligte die BA Arbeitslosengeld erst ab dem . Zu Unrecht, meint der erkennende Senat. Denn der Anspruch ...

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