StuB Nr. 20 vom Seite 1

Jahressteuergesetz ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... geplante ertragsteuerliche Änderungen

Das diesjährige sog. Jahressteuergesetz 2019 enthält umfangreiche Lenkungsvorschriften zur politischen Unterstützung der Elektromobilität, die auch namensgebend waren. Knappe drei Monate nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs (RefE) des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung am dem Regierungsentwurf (RegE) zugestimmt. Die sicherlich weitreichendste Änderung des RefE bezüglich der sog. Share Deals im Rahmen der Grunderwerbsteuer wurde im RegE in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren ausgelagert (vgl. dazu Adrian, StuB 2019 S. 689). So finden sich im JStG neben der Förderung der Elektromobilität noch zahlreiche Feinjustierungen in verschiedenen Steuergesetzen. Nachdem unserer Autoren Bolik, Gauß und Zawodsky bereits in der Ausgabe 17 die umsatzsteuerlichen Änderungen dargestellt haben (vgl. StuB 2019 S. 656), greifen sie nun die wichtigsten ertragsteuerlichen Änderungen auf. Der Beitrag zeigt die Änderungen im Vergleich zum RefE auf und berücksichtigt bereits die Stellungnahme des Bundesrats vom .

Neue BFH-Rechtsprechung zum Reisekostenrecht

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom hat der Gesetzgeber das steuerliche Reisekostenrecht neu geordnet. Zentraler Punkt der seit geltenden Neuregelungen ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der rechtsprechungsgeprägten regelmäßigen Arbeitsstätte tritt. Den damit einhergehenden Paradigmenwechsel hat der BFH nun in ersten Entscheidungen zum neuen steuerlichen Reisekostenrecht verdeutlicht. Diese sind für die Praxis bedeutsam, weil Abweichungen von der Auffassung der Finanzverwaltung existieren. Seifert gibt einen Praxisüberblick.

Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf zur Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen. Mit dem neuen Gesetz sollen Finanzverwaltung und Gesetzgeber in die Lage versetzt werden, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume zügig zu schließen. Die neuen Meldepflichten ergänzen ein ganzes Bündel von Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung Transparenz und Steuergerechtigkeit stärkt sowie Steuerbetrug und Steuerumgehung bekämpft. Wir werden noch ausführlich auf den Gesetzentwurf zurückkommen und berichten.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 20/2019 Seite 1
GAAAH-32754