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StuB Nr. 20 vom Seite 774

Steuerliches Reisekostenrecht: Praxisfolgen der neuen BFH-Rechtsprechung

Ein Überblick

StB Michael Seifert

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen (R 9.4 Satz 1 LStR 2015). Außerhalb einer Auswärtstätigkeit kommt ein solcher Kostenabzug nicht in Frage. Am Ort der Auswärtstätigkeit darf keine erste Tätigkeitsstätte liegen (§ 9 Abs. 4 EStG). Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts die Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht gravierend umgestaltet. Insbesondere wurde der durch die Rechtsprechung geprägte Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ durch den gesetzlich definierten Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Diese Gesetzesänderung kommt seit dem VZ 2014 zur Anwendung. Die Finanzverwaltung hat bislang mit ergänztem zu Anwendungseinzelfragen Stellung genommen. Nunmehr liegen die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen zur ersten Tätigkeitsstätte vor. Diese sind für die Praxis bedeutsam, weil Abweichungen von der Auffassung der Finanzverwaltung existieren.

Schmidt, Reisekosten, Grundlagen NWB PAAAE-49479

Kernfra...
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