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Track 15 | Vermietung: Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens
Nimmt ein Vermieter ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, das er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen gemäß einem aktuellen BFH-Urteil nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlusts verwendet worden ist.
Auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.
Im Streitfall hatte ein Vermieter ein Darlehen aufgenommen, um einen Fremdwährungs kredit in Schweizer Franken abzulösen. Diesen hatte er zu einem zinsgünstigen Zeitpunkt zur Anschaffung eines vermieteten Objekts verwendet.
Der für die Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat des BFH hat entschieden: Die Schuldzinsen sind nicht als Werbungskosten abziehbar, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlustes verwendet worden ist.
Zahlungen, mit denen Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen ausgeglichen werden, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs generell nicht als Werbungskosten bei den Vermietu...