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Neues Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnneubaus (Sonderabschreibung für Neubauten gem. § 7b EStG)
Am hat der Bundesrat dem Gesetz über die neue Sonderabschreibung von fünf Prozent für neue Mietwohnungen zugestimmt.
Die Einführung erfolgte aufgrund der nachfolgenden Aussage im Koalitionsvertrag vom :
„Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsbau im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr.“
Der Gesetzestext des neuen § 7b EStG lautet wie folgt:
(1) 1Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen sind, können nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent der Bemessungsgrundlage neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Absatz 4 in Anspruch genommen werden. 2Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird. 3In diesem Fall können die Sonderabschreibungen nach Satz 1 nur vom Anschaffenden in Anspruch genommen werden. 4Bei der Anwendung des Sa...