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Bilanzierung | Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten auch bei nachträglicher Zinsabrede ( § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)
Eine unverzinsliche Verbindlichkeit kann nicht durch eine nachträgliche Zinsvereinbarung rückwirkend in eine verzinsliche Verbindlichkeit umgewandelt werden. Deshalb lässt sich ein Abzinsungsgewinn i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG also nicht rückwirkend verhindern.
Eine [i]Verbindlichkeit muss zum Betriebsvermögen gehören Abzinsung setzt aber voraus, dass die Verbindlichkeit überhaupt zum Betriebsvermögen gehört. Eine gegenüber einem Angehörigen bestehende Verbindlichkeit ist daher einem Fremdvergleich zu unterziehen. Scheitert der Fremdvergleich, ist die Verbindlichkeit nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen, und eine Abzinsung unterbleibt.
Der Streitfall betraf zwei Darlehensverbindlichkeiten einer Unternehmerin:
Ein [i]Laufzeit 35 Jahre, davon 20 Jahre tilgungsfrei Darlehen über ca. 257.000 € hatte sie bei einem Dritten (G) im Jahr 2010 aufgenommen. Das Darlehen war unverzinslich und bis...