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Verzinsung von Vorsteuervergütungsansprüchen
Der BFH hatte die Frage zu klären, ob der Klägerin des Besprechungsurteils ein Anspruch auf Verzinsung der Vorsteuervergütung nach § 61 Abs. 5 Satz 1 UStDV zusteht oder ob der Zinsanspruch nach § 61 Abs. 6 UStDV wegen Verletzung einer Mitwirkungspflicht im Einspruchsverfahren vorliegend ausscheidet.
I. Leitsatz
Der Antragsteller im Vorsteuervergütungsverfahren verletzt keine Mitwirkungspflichten i. S. v. § 61 Abs. 6 UStDV, wenn er die Einspruchsbegründung und die vom BZSt angeforderten Unterlagen zwar nicht innerhalb der Monatsfrist des § 61 Abs. 6 UStDV, aber innerhalb der ihm vom BZSt verlängerten Frist vorlegt.
II. Sachverhalt
Die Klägerin ist ein in Luxemburg ansässiges Leasingunternehmen. Dieses stellte beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im März 2011 für den Vergütungszeitraum 10-12/2009 i. H. v. 3.097.261,25 € und September 2011 für den Vergütungszeitraum 01-12/2010 i. H. v. 5.819.532,30 € jeweils einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuern im Rahmen des besonderen Verfahrens nach § 18 Abs. 9 UStG i. V. m. §§ 59 ff. UStDV. Gegen die im Juni 2012 durch das BZSt erteilte Ablehnung der eingereichten Anträge legte sie fristgerecht Einsprüche jeweils ohne Begründung ein. Nach einer Aufforderung im Mai 2013, die Einsprüche nunmehr zu begründen, beantragte die Klägerin hierfür Fristverl...