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Haftung im faktischen Konzern
Rückblick und zugleich Ausblick
I. Einleitung
Es ist Zeit zu resümieren. Die Rechtsprechung des II. Senates des Bundesgerichtshofes zur faktischen Konzernhaftung ist und bleibt für viele Berater ein Reizwort. Entgegen der landläufigen Auffassung, Konzern sei mit Großindustrie gleichzusetzen, betraf und betrifft die Rechtsprechung vor allem den Mittelstand. Die Entscheidungskette hat beginnend mit ”Autokran” (DB 1985 S. 2314) über ”Tiefbau” (DB 1989, S. 810) und ”Video” (DB 1991 S. 2176) mit ”TBB” (DB 1993 S. 829) und dem neuesten Urteil vom (ZIP 1994 S. 207) einen vorläufigen Abschluß gefunden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang nun auch eine Entscheidung des ), das sich der Rspr. des BGH im wesentlichen angeschlossen hat und den Mehrheitsgesellschafter einer vermögenslosen GmbH, die zusammen mit anderen Unternehmen einen faktischen GmbH-Konzern bildete, nach konzernrechtlichen Grundsätzen für Lohn- und Sozialansprüche haftbar machte.
Zwar sind noch einige Fragen offen und bedürfen der weiteren Diskussion in Wissenschaft und Rechtsprechung; doch kann die Praxis hinsichtlich der Fundamente von einer gefestigten Rechtsprechung ausgehen, auf die sich die Vertragsgestaltung ein...