IFRS 2020
17. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
XVI. Jahresabschluss (Financial Statements)
1. Allgemeines zu Jahresabschluss und Anhang
Die Grundlagen zum Inhalt und zum Aufbau des Jahresabschlusses sind in IAS 1 geregelt. IAS 1 wurde im Jahr 2011 überarbeitet und ist für Jahresabschlüsse beginnend nach dem zwingend anzuwenden.
Die IFRS regeln grundsätzlich Einzel- und Konzernabschlüsse für allgemeine Zwecke (general purpose financial statements). Abschlussadressaten sind all jene, die vom Unternehmen keine eigenen, für ihre Informationsbedürfnisse maßgeschneiderten Berichte verlangen können (IAS 1.2 i. V. mit .7). IAS 1 wendet sich grundsätzlich an gewinnorientierte Unternehmen, auch gewinnorientierte Unternehmen der öffentlichen Hand. Gemeinnützige Unternehmen müssen ggf. die vorgesehenen Bezeichnungen der Jahresabschlussbestandteile und der Jahresabschlusspositionen auf ihre Bedürfnisse anpassen (die IFRS enthalten dazu keine weiteren Details). Außerdem müssen Unternehmen, die kein Eigenkapital bzw. kein Nennkapital in der Bilanz ausweisen, die Gliederungen und Beschreibungen entsprechend anpassen (z. B. Genossenschaften und Personengesellschaften; IAS 1.5 f.).
Ein vollständiger Abschluss (financial statements) umfasst die folgenden Elemente (IAS 1.10):
Bilanz (statement of financial position