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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Umzug der Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber kann die Vorsteuer aus Maklerrechnungen, die anlässlich des Umzugs von Arbeitnehmern entstanden und an ihn gerichtet sind, geltend machen, wenn der Umzug der Arbeitnehmer im überwiegend unternehmerischen Interesse erfolgt ist. Es entsteht dann aus der Übernahme der Maklerkosten auch keine Umsatzsteuer, weil weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine Entnahme zu bejahen ist.
Das [i]Neue Konzerngesellschaft benötigte Arbeitnehmer BFH-Urteil betraf folgenden Sachverhalt: Die Klägerin war eine neu gegründete Konzerngesellschaft in Z-Stadt, die die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften verstärken sollte. Um erfahrene Mitarbeiter von anderen Konzerngesellschaften für sich zu gewinnen, sagte sie interessierten Arbeitnehmern die Übernahme der Umzugskosten zu. Sie trug daher auch die Maklerkosten und machte...