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Aktuelle Rechtsprechung zum Umwandlungssteuerrecht
Umwandlungsvorgänge bergen regelmäßig ein hohes steuerliches Fehlerpotenzial. Zwecks Fehlervermeidung werden nachfolgend einige praxisrelevante Fälle aus der Finanzrechtsprechung dargestellt.
I. Richtige Antragstellung bei der Einbringung
Im Rahmen der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft sieht § 20 UmwStG zwei wichtige antragsabhängige und zum Teil fristgebundene Wahlrechte vor:
1. Ausübung des Bewertungswahlrechts
Die Anwendung des Bewertungswahlrechts nach § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG erfordert einen Antrag, der nach Rn. 20.21 UmwSt-Erlass und nach herrschender Meinung von der übernehmenden Kapitalgesellschaft (vgl. nur Herlinghaus, in: Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, UmwStG. 3. Aufl. 2019, § 20 Rz. 264, m. w. N.) bei dem für sie örtlich zuständigen FA zu stellen ist. Der Antrag ist formlos und kann auch konkludent durch Einreichung der Körperschaftsteuererklärung nebst einer Steuerbilanz mit entsprechenden Wertansätzen gestellt werden. Nach Rn. 20.24 i. V. mit Rn. 03.29 UmwSt-Erlass ist der Antrag bedingungsfeindlich und unwiderruflich; eine Änderung eines einmal gestellten Antrags ist nicht möglich.
Der Antrag ist nach § 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG „spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steu...BStBl 2017 II S. 75