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Zu welchem Zeitpunkt muss Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers für den Vorsteuerabzug vorliegen?
Der BGH hatte insbesondere aufbauend auf der Entscheidung des EuGH in Sachen „Italmoda“ () darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmer, der in ein Umsatzsteuerhinterziehungssystem eingebunden ist, seine Berechtigung zum Vorsteuerabzug verliert. Dabei ging es auch um die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Wissen bzw. das Wissen-Müssen i. S. der Entscheidung des EuGH in Sachen „Kittel“ und „Recolta Recycling“ () um die Einbettung in ein Umsatzsteuerbetrugssystem bei einem Unternehmer, der ansonsten selbst keine Steuerhinterziehung begangen hat, vorliegen muss. Gleichzeitig soll die Entscheidung einen Ausblick auf die Folgen geben, welche die aufgrund des Jahressteuergesetzes 2019 geplante Vorschrift des § 25f UStG mit sich bringen wird.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Hinsichtlich der Frage, wann die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG vorliegen müssen, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Steueranmeldung an, in welcher der entsprechenden Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, sondern der Vorsteuerabzug ist zulässig, wenn die Vora...