Online-Nachricht - Freitag, 11.10.2019
Bewertung | Zinssatz bleibt bei 5,5 Prozent (hib)
Für die Bewertung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen,
unverzinslichen Forderungen und Schulden sowie Nutzungen und Leistungen auf
bestimmte Dauer ist eine Beurteilung der vom Bewertungsstichtag ausgehend
zukünftigen Zinsentwicklung über einen langfristigen Zeitraum vorzunehmen. Wie
die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks.
19/12971) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion
(BT-Drucks.
19/12446) erläutert, sei dies in sämtlichen Fällen kaum mit
vertretbarem Aufwand möglich.
Daher gehe der Gesetzgeber typisierend von einem Zinssatz von 5,5 Prozent aus. Eine Anpassung des Zinssatzes sei nicht geplant.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1109/2019
Fundstelle(n):
QAAAH-32353