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Mähroboter außer Rand und Band: Anspruch auf ein Firmware-Update?
Präventive Pflicht des Herstellers zum Update nach aktueller Rechtslage umstritten
Sie steigen in Ihr Auto, geben Ihr Ziel ein und Ihr Haus weiß, dass und wann sie heimkommen. Die Hauskamera hat Ihnen schon vor Stunden mitgeteilt, dass Ihre Familie zuhause ist. Der Rasen ist dank Mähroboter frisch geschnitten und Ihr Saugroboter hat das Haus bereits am Morgen gereinigt. Viele dieser Visionen sind heute schon Realität, weil es eine immer bessere Software gibt, die speziell für die Hardware programmiert wird. Diese Embedded Systems („eingebettete Systeme“), die sog. Firmware, finden sich heutzutage in nahezu jedem technischen Gerät. Was aber, wenn die Firmware einen Fehler enthält, außer Kontrolle gerät und dadurch (erhebliche) Sach- und Personenschäden drohen? Der Frage, ob der Hersteller des Systems und ggf. der Softwareprogrammierer dazu verpflichtet sind, über ein Software-Update die kritische Fehlfunktion – mitunter auch präventiv – zu beseitigen, wird in dem folgenden Beitrag nachgegangen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Technische Besonderheiten der Firmware und rechtliche Auswirkungen
Bevor die einzelnen Pflichten der am Herstellungsprozess Beteiligten näher betrachtet werden, sind einige grundsätzliche Überlegungen anzustellen.