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Haftung im faktischen Konzern
- Auswirkungen der neueren BGH-Rechtsprechung auf den Mittelstand -
I. Einleitung
Die Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahren zur Haftung von Gesellschaftern einer GmbH hat schon länger dazu geführt, die Aussage von der beschränkten Haftung der Gesellschafter mit einem Fragezeichen zu versehen. Haftete der Gesellschafter noch bis zum Beginn der 70er Jahre nur in quasi pathologischen Fällen der Unterkapitalisierung und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB auf Schadensersatz, begann die Rechtsprechung zum Zwecke des Gläubigerschutzes zunächst, das Rechtsinstitut des kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens außerhalb der gesetzlichen Regelung zu entwickeln. Nach zahlreichen Einzelentscheidungen hatte sich auf dogmatisch angreifbarer Rechtsgrundlage ein Subsystem von Fallgruppen entwickelt, das dazu führte, Gesellschafterdarlehen im Krisenfall wie Eigenkapital zu behandeln. Mit der GmbH-Novelle v. (BGBl I S. 836) hat der Gesetzgeber versucht, Regelungen zur Behandlung kapital ersetzender Darlehen in den §§ 32a, 32b GmbHG, § 32a KO zu schaffen. Die daraus resultierenden handelsbilanzrechtlichen und steuerlichen Probleme sind dem Berater aus leidvoller Erfahrung bekann...