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Insolvenz | Höhe des Zuschlags zur Vergütung des Verwalters
Überträgt der Insolvenzverwalter eine ihm obliegende Aufgabe, die ein Verwalter ohne volljuristische Ausbildung nicht lösen kann, einem Rechtsanwalt und entnimmt er die dadurch entstehenden Auslagen der Insolvenzmasse, ist bei der Entscheidung über einen beantragten Zuschlag zur Vergütung zu berücksichtigen, dass dem Verwalter im Umfang der Delegation kein Mehraufwand entstanden ist.
Das Beschwerdegericht hat den beantragten Zuschlag wegen der Befassung mit arbeitsrechtlichen Fragen (§ 3 Abs. 1 lit. d InsVV) für überhöht und einen Zuschlag i. H. der 0,5-fachen Regelvergütung – rechtsfehlerfrei – für ausreichend erachtet. Die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen gehört zu den Aufgaben eines Insolvenzverwalters. Aufgaben, die er ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen n...