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Steuerliche Überlegungen zur Rechtsformwahl
I. Grundlagen
Die Überschrift dieses Beitrages mag den Leser veranlassen, Überlegungen zur Rechtsformwahl allein unter steuerlichen Erwägungen anzustellen. Hiervor sei nachdrücklich gewarnt: In den meisten Fällen werden steuerliche Erwägungen nur ein - und nicht immer das wichtigste - Kriterium der Rechtsformwahl sein. Hinzu kommen gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche, allgemein zivilrechtliche und ggf. auch bilanzrechtliche Erwägungen, deren Vernachlässigung die nur aus steuerlichen Überlegungen getroffene Rechtsformwahl zu einer ungünstigen und sogar falschen Entscheidung werden lassen kann.
Dieser Beitrag bietet daher nur einen Ausschnitt der Probleme der Rechtsformwahl, indem er sich auf die steuerlichen beschränkt. Nachfolgend werden zunächst die Grundzüge der Besteuerung von Unternehmen sowie ihrer Inhaber/Gesellschafter dargestellt und anschließend die Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmensformen gegenübergestellt. Der Beitrag folgt der herkömmlichen Unterscheidung zwischen Kapital- und Personengesellschaften.
II. Kapitalgesellschaften
1. Steuersubjektsfähigkeit
Die Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist juristische Person und damit in vollem Um...