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MFA Nr. 10 vom Seite 24

Die gesetzliche Rentenversicherung

Oberstudienrat Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Als dritte Säule der während der Kaiserzeit entstehenden Sozialversicherung wurde 1889 durch Otto von Bismarck das Gesetz zum Schutz der Arbeiter vor Invalidität und Alter, die gesetzliche Rentenversicherung, eingeführt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SBG) VI geregelt. Soziale Sicherheit ist untrennbar mit der Rentenversicherung verbunden. Sie sorgt seit vielen Jahrzehnten dafür, dass die Versicherten auch im Alter finanziell versorgt sind.

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Das System der Altersvorsorge in der Bundesrepublik besteht aus drei Säulen. Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Prinzip des Generationenvertrags funktioniert. Das bedeutet, dass die beitragszahlende Generation mit den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Renten der rentenempfangenden Generation sichert. Als zweite Säule dient die betriebliche Altersvorsorge. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern eine freiwillige Betriebsrente an, die nach dem Ausscheiden der Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben die gesetzliche Altersversorgung ergänzt. Die dritte Säule ist die private Altersvorsorge. Hier kann jeder Bürger nach seinem individue...