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Einkommensteuer | Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
Die Übergangsregelung des § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (nunmehr § 52 Abs. 28 Satz 16 Halbsatz 2 EStG) führt bei der Besteuerung von Stückzinsen im Veranlagungszeitraum 2010 nicht zu einer unechten Rückwirkung, da sie lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellt (Anschluss an NWB TAAAH-30129; Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG i. d. F. des JStG 2010). S. 759
Im Urteilsfall hatte der Kläger im Jahr 2008 festverzinsliche Wertpapiere erworben und dabei Stückzinsen i. H. von 15.948,29 € gezahlt. Diese Stückzinsen flossen ihm im Jahr 2010 als Kapitalerträge zu. Stückzinsen waren vor wie auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer als Kapitaleinkünfte steuerbar, ohne dass es insoweit auf die Ergänzung der Übergangsregelung des § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG i. d. F. des JStG 2009 um eine neuen H...