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Gezahlte Optionsprämie als Teil der Anschaffungskosten der nach Optionsausübung zum Basispreis erworbenen Aktien
Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB).
(1) Im Urteilsfall übte das klagende Unternehmen im Jahr 1996, zehn Jahre nach dem Erwerb von Optionsanleihen, das Optionsrecht aus. Auf die mit den erworbenen Anleihen verknüpften Optionsscheine hatte es in den zehn Jahren eine Teilwertabschreibung von über 4,3 Mio. € vorgenommen. Das Optionsrecht ist ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, für das grundsätzlich eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in Betracht kommt, wenn der Börsenwert der...