StuB Nr. 19 vom Seite 1

Drittes Bürokratieentlastungsgesetz ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Gesetzentwurf liegt vor

Die Bundesregierung hat am das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beschlossen. Mit dem BEG III sollen Wirtschaft, Bürger und Verwaltung deutlich von Bürokratie entlastet werden. Schwerpunkte hierbei sind:

  • Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen,

  • zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden,

  • Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft,

  • Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht.

Im Vergleich zum Eckpunktepapier des BMWi aus Mai 2019 sind viele Punkte nun nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten (so z. B. die Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € und Abschaffung der Sammelposten). Es bleibt abzuwarten, ob diese vorerst nicht umgesetzten Punkte noch gesondert aufgegriffen werden.

Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

Der BFH hat für den Fall einer Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter entschieden, dass eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt gilt. Ott geht ausführlich auf die BFH-Entscheidung vom - X R 23/16 ein. Die Grundsätze des Besprechungsurteils sind auch nach der Änderung der Rechtsprechung durch das über den Ablauf der gewährten Vertrauensschutzregelung am hinaus künftig weiterhin anwendbar, sofern die vom Gesetzgeber geplante Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG-E umgesetzt wird.

Rückstellung für Bonuspunkte bzw. Gutscheine aus Kundenbindungsprogramm

Das FG Nürnberg hat mit seiner Entscheidung vom - 4 K 1050/17 die Diskussion über die Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung für Gutscheine aus personifizierten Kundenbindungsprogrammen erneut eröffnet. In Abgrenzung zum sog. Friseur-Urteil des IV. Senats des in dem ein Gutschein anlassbezogen als Weihnachtsgeschenk ausgegeben wurde und demzufolge weder eine Verbindlichkeit noch eine Rückstellung im Ausgabejahr passiviert werden durfte, hat der 4. Senat des FG Nürnberg im Streitfall die Bildung einer Rückstellung für Bonuspunkte bzw. Gutscheine aus dem personifizierten Kundenbindungsprogramm dem Grunde nach bejaht. Nach seiner Überzeugung war die Verpflichtung zur Einlösung der Bonuspunkte wirtschaftlich gesehen durch die Umsätze der Vergangenheit veranlasst. Ferner hat der erkennende Senat das Vorliegen der Voraussetzungen für ein steuerliches Passivierungsverbot für einnahmen- und gewinnabhängige Verpflichtungen nach § 5 Abs. 2a EStG verneint. Feldgen stellt das Urteil vor.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 19/2019 Seite 1
YAAAH-31669