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Außenprüfung | Klage auf Unterlassung eines Auskunftsersuchens zur Erlösverprobung in der Bp
Gegen ein beabsichtigtes Auskunftsersuchen des Finanzamts im Rahmen einer Bp ist eine vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, um das Auskunftsersuchen zu verhindern. Begründet ist die Klage aber nur dann, wenn die Voraussetzungen für ein Auskunftsersuchen nach § 93 AO nicht vorliegen oder das Ersuchen ermessensfehlerhaft wäre. Voraussetzung ist nach § 93 AO insbesondere, dass der Steuerpflichtige zur Sachverhaltsaufklärung nicht beiträgt oder nicht beitragen kann. Grundsätzlich ist also zunächst der Steuerpflichtige selbst zur Mitwirkung aufzufordern (sog. Subsidiaritätsprinzip).
Im [i]Apotheker kam Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen nicht nach Streitfall hatte die Klage keinen Erfolg: Der Außenprüfer hatte bei einer Apotheke Unregelmäßigkeiten festgestellt und forderte vom Apotheker die Vorlage der einzelnen Rezepte in digitaler Form. Nachdem der Apotheker dieser...