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Ist die Änderung eines KSt-Bescheids aufgrund falscher umsatzsteuerlicher Würdigung nach § 174 Abs. 4 AO möglich?
Darf das Finanzamt einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid – der infolge einer falschen umsatzsteuerlichen Beurteilung auf einem geringeren Gewinn basiert – nach § 174 Abs. 4 AO ändern? Mit dieser Frage hatte sich nun das FG Köln in seinem o. g. Urteil zu befassen.
I. Leitsätze
1. Die entgeltliche Weitergabe von Blanko-Versicherungsbestätigungen des Steuerpflichtigen als Versicherungsmakler ist ein „einheitlicher Sachverhalt“ i. S. des § 174 Abs. 4 AO, der bei der Umsatzsteuer dazu führt, dass diese nach § 4 Nr. 11 UStG nicht erhoben wird, die aber gleichzeitig dazu führt, dass ertragsteuerlich die zu erfassenden Einnahmen als Nettoeinnahmen zu behandeln sind.
2. Es ist unerheblich, dass die Folgeänderung nicht auf die gleiche Rechtsfolge gerichtet ist bzw. dass unterschiedliche Steuerarten betroffen sind.
II. Sachverhalt
Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden. Dies gi...