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Hedge Accounting einer Nettoinvestition
I. Einführung
Aus der konzerninternen Vergabe von Darlehen können – trotz Fiktion einer wirtschaftlichen Einheit – währungsbedingte Gewinne oder Verlust entstehen, wenn die funktionale Währung der beteiligten, wirtschaftlich selbständigen Einheiten sich unterscheidet (IAS 21.8). Es gilt: Seitens des Schuldners muss nicht nur der Kapitaldienst, sondern auch die Währungsdifferenz auf das Nominal beglichen werden. Zur Vermeidung eines Währungsergebnisses bietet sich die Qualifizierung eines gewährten Darlehens als Teil der Nettoinvestition ( net investment) in das Beteiligungsunternehmen (IAS 21.15) an. Als Folge der Behandlung als „Quasi-Eigenkapital“ sind Währungsdifferenzen über das sonstige Gesamtergebnis ( other comprehensive income) erfolgsneutral in das Eigenkapital einzustellen und erst bei (Teil-)Abgang ( partial disposal) erfolgswirksam werden zu lassen (IAS 21.32).
Die Behandlung eines Schuldinstruments als Nettoinvestition hat noch einen weiteren Vorteil: Das net investment qualifiziert sich als Grundgeschäft ( hedged item) einer Sicherungsbeziehung (IFRS 9.6.3.1) und eignet sich somit dazu, einen ansonsten im Periodenergebnis anfallenden Währungseffekt eines anderen (Finanz-...