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Hessisches Finanzgericht   v. - 9 K 22/18 EFG 2020 S. 87 Nr. 2

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1

Kosten für einen ausländischen Internatsaufenthalt als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für einen vorübergehenden Internatsaufenthalt im englischsprachigen Ausland während der gymnasialen Oberstufe sind als Kosten für den Besuch allgemeinbildender Schulen nicht als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn im Hinblick auf ein bereits zum damaligen Zeitpunkt angestrebtes deutsch-englisches Jurastudium, das besondere Sprachkenntnisse voraussetzt, ein Kurs für englisches Recht belegt wurde.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 87 Nr. 2
UAAAH-31465

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht v. 03.07.2019 - 9 K 22/18

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